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Beratung für Heilberufe Folge 103: Worauf ist beim Mutterschutz zu achten?

Das Mutterschutzgesetz wurde zum 01.01.2018 neu gefasst, daher ist es interessant zu schauen worauf nun die Rechtsprechung wert legt.
Unter anderem wurde in diesem Zusammenhang die Pflicht zur abstrakten Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob aktuell schwanger Mitarbeiterinnen im Unternehmen beschäftigt werden. Es umfasst die Beschreibung von Arbeitsplätzen für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen und für zu stillende Kinder.

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