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Beratung für Heilberufe Folge 107: Corona und die Auswirkung auf die Arbeitswelt

Was regelt eigentlich das Infektionsschutzgesetz? Menschen können bei einer Pandemie unter Quarantäne gestellt werden und erhalten dafür eine Entschädigung. Folgende Fragen beantwortet Herr Dr. Schlegel:

  • Unter welchen Bedingungen beschäftige ich eine*n Mitarbeiter*in, wenn er/sie vorsätzlich in ein Risikogebiet gefahren ist und positiv getestet wird?
  • Gibt es eine Entschädigung bei Besuch eines Gebiets, dass erst im Laufe des Besuchs zum Risikogebiet erklärt wird?
  • Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet wird ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt. Hat er das Recht auf Arbeit im Homeoffice / heimbasierten Arbeiten.
  • Wie werden Urlaubsansprüche während der Quarantäne geregelt?
  • Welche Rechte haben Sie als Unternehmer*in oder Arbeitnehmer*in bei einer freiwilligen Quarantäne?
  • Wie regelt sich eine Entschädigung, wenn das Kind eines Arbeitnehmers von den Eltern betreut werden muss (da Kita geschlossen ist)?
  • Was geschieht, wenn das Unternehmen (Praxis/Apotheke/Pflegedienst) aufgrund einer generellen behördlichen Anordnung geschlossen wird?
  • Muss der Arbeitergeber finanziell in Vorleistung gehen, um Entschädigungen zu beantragen? Wer trägt die Risiken einer ausfallenden Entschädigung?
  • Sind bestimmte Fristen bei der Beantragung von Erstattungen zu berücksichtigen?

Heute hören Sie wieder ein Interview über ein sehr aktuelles arbeitsrechtliches Thema, für das wir Herrn Dr. Schlegel sehr danken.

Viele gute Gedanken wünscht Ihnen Ihr Michael Brüne.   … und bleiben Sie gesund!

Bild © Dr. Uwe Schlegel – ETL Rechtsanwälte

Podcast Beratung für Heilberufe

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