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Beratung für Heilberufe Folge 106: Behandlungsfehler in Praxis und Apotheke – Arzthaftung im Kreuzfeuer

Was tun, wenn ein Patient unzufrieden ist oder ein Fehler passiert ist? Herr Dr. Schlegel empfiehlt: Ruhe ist der beste Ratgeber und aus rechtlicher Sicht, keine Erklärungen abgeben, rechtlichen Rat einholen und ggfls. zeitnah den Haftpflichtversicherer informieren bzw. einschalten.

Nach Einschätzung von Herrn Dr. Schlegel werden die meisten Behandlungsfehler erst vom Behandler wahrgenommen, wenn ein Gutachten über die Behandlung vorgelegt wird.

Zwei Dinge stehen bei einem Behandlungsfehler in der Praxis im Fokus: die fehlerhaft durchgeführte / nicht durchgeführte Behandlung sowie eine umfassende Aufklärung des Patienten. Bei der Aufklärung ist es wichtig eine ausführliche und zielgerichtete Dokumentation durchzuführen, auch wenn sich der/die Behandler*in häufig im Widerstreit zwischen Behandlungsauftrag und Bürokratie befindet.

Sind außergerichtliche Regelungen im Streitfall möglich? 

„Nur mit anwaltlicher, rechtssicherer Unterstützung und ggfls. zeitnaher Information des Haftpflichtversicherers“, sagt Herr Dr. Schlegel.

Mit 2 Tipps schließt Herr Dr. Schlegel unsern heutigen Podcast:

  1. Prüfen Sie vorab, ob der Behandlungswunsch des Pateinten zu Ihnen und Ihrer Praxis passt. Vor allen: hören Sie auf Ihren Bauch, bevor Sie Patienten Versprechungen machen, denn häufig wissen Sie schon vorher, bei welchen Patienten es Ärger geben könnte. 
  2. Prüfen Sie regelmäßig die Höhe Ihrer Haftpflichtsumme und passen Sie diese laufend nach den Regularien der Versicherung an, um für mögliche Risiken immer gut und umfassend abgesichert zu sein.

Gute Gedanken wünscht Ihnen Michael Brüne

Herzliche Grüße

Michael Brüne

Bild © Dr. Uwe Schlegel – ETL Rechtsanwälte

Podcast Beratung für Heilberufe

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