BFH Wissen: Artikel & Podcasts

Beratung für Heilberufe – Podcast 58: Die populärsten Steuer-Irrtümer

Jens Hellmann, Steuerberater in der Düsseldorfer Kanzlei Spatz und Trilling klärt heute einige populäre Irrtümer im Steuerrecht auf.

„Heiraten spart richtig Steuern!“ – Es ist ein beliebtes Gerücht, dass eine Heirat der Weg aus einer zu hohen Einkommensteuerbelastung ist. Natürlich ist es richtig, dass die Splittingtabelle weniger Steuern verlangt als die Grundtabelle. Aber die Ersparnis ist häufig kleiner als man denkt. Größere Vorteile ergeben sich dann, wenn der eine Partner ein hohes Einkommen, der andere aber eher wenig bis gar kein Geld verdient. Bei gleichhohen Einkommen lohnt sich die Heirat kaum– zumindest einkommensteuerlich.

„Die Kirchensteuer ist so hoch, dass ich aus der Kirche austreten muss!“ – Die Kirchensteuer selbst berechnet sich als ein prozentualer Anteil von der Einkommensteuer und ist zusätzlich wie eine Spende abzugsfähig. Insofern ist die Kirchensteuer finanziell nicht so belastend, wie man denkt. Sofern Sie finanziell Gutes tun möchten, stellt sich ja auch die Frage der Alternative.

„Ich zahle 50 Prozent Steuern – Arbeiten lohnt sich eigentlich gar nicht mehr.“ – Richtig ist: Der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 42% zzgl. Soli und ggfls. Kirchensteuer = rd. 48%. Manche von Ihnen zahlen auch noch die Reichensteuer und zahlen dadurch im Spitzensteuersatz schon die 51%.  Aber nun müssen wir differenzieren zwischen Spitzen- und Durchschnittssteuersatz.  Wo der Unterschied liegt, erklärt Herr Hellmann. Aber wichtig: je mehr Sie verdienen, desto mehr haben Sie netto. Immer!

„Im Dezember müssen wir noch in die Praxis investieren, um Steuern zu sparen. “ – Bei Verbrauchsgütern, wie Bürobedarf oder Praxismaterialien mag das richtig sein. Allerdings kosten diese „Investitionen“ meist nicht so viel, dass sie einen ernsthaften steuerlichen Effekt haben. Wenn Sie es an dieser Stelle übertreiben, kann es Ihnen wie bei „Pappa ante portas“ gehen. Hier hat ja Herr Lohse sehr günstig Kopierpapier gekauft und dabei seinen Job verloren. Bei einer größeren Investition, z.B. einem Anlagegut, zum Beispiel einem teuren Behandlungsgerät oder einem Auto können Sie, wegen der langen Nutzungs- und Abschreibungsdauer immer nur einen Anteil pro Jahr absetzen. Im Jahr der Anschaffung gilt dies auch nur auf den Monat der Anschaffung heruntergerechnet.

„Die Rente ist steuerfrei.“ – Vor allem kommt es hierbei darauf an, wann jemand in Rente gegangen ist. Richtig ist, dass u.a., bedingt durch Freibeträge, nicht die gesamte Rente der Steuer unterliegt. Mehr erfahren Sie , auch über die Steuerstaffeln, von Herrn Hellmann.

„Krankheitskosten kann man absetzen“ – das stimmt leider selten. Je nach dem Einkommen wird eine „zumutbare Belastung“ ermittelt. Man muss in der Regel wirklich außerordentlich krank sein, um so viel auszugeben, dass ein zumutbarer Betrag überschritten wird. Hoffnung auf eine Verbesserung gibt vielleicht ein anhängiger Prozess vor den Finanzgerichten. Wir wünschen Ihnen aber sehr, dass Sie in dieser Rubrik nichts absetzen können!

„Bei Lottogewinnen verdient Vater Staat nach einem Jahr mit“ – Nein. Lottogewinne sind brutto wie netto. Das mag den einen oder anderen wundern, scheint es doch geradezu großzügig. Wie Peter Lustig sagen würde: „Klingt komisch, ist aber so.“

Viel Spaß mit der Sendung wünscht

Michael Brüne

Podcast Beratung für Heilberufe

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen