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Beratung für Heilberufe – Podcast 59: Arbeitsrechtliche Fragen bei Beschäftigung einer Teilzeitkraft

Beschäftigen auch Sie Arbeitnehmer/innen die nicht Vollzeit arbeiten, sondern beispielsweise nur Montags zur Arbeit kommen? Zunächst beschäftigen Sie in diesem Fall, und jetzt ist unser Podcast für Sie interessant, eine Teilzeitkraft.

Wie verhält es sich aber nun z.B. mit der Regelung des Arbeitseinsatzes am Ostermontag? Klar ist, auch dieser Tag muss vergütet werden. Nun ist es aber so, dass ein Arbeitnehmer im Ostermonat / oder den vier Wochen um Ostern herum, nur am drei von vier Montagen erscheint und damit nur 75% seiner Leistung erbringt, aber voll bezahlt werden muss.

Da liegt es nahe, diese/n Mitarbeiterin oder Mitarbeiter anstatt am Ostermontag, per Weisungsrecht, am Dienstag zur Arbeit zu bitten…? Was meinen Sie? Geht das?

Diese und andere interessante Fragen zum Arbeitsverhältnis mit einer Teilzeitkraft erklärt Herr Dr. Schlegel heute, wie gewohnt, prägnant und unterhaltsam auf.

Gute Gedanken rund um Ihre Mitarbeiter/innen wünscht Ihnen wie immer

Michale Brüne

Podcast Beratung für Heilberufe

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