Der Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel aus Köln erklärt uns heute, wie Sie in Arbeitsverträgen die Arbeitszeit idealer Weise festlegen und welche Fehler hierbei passieren können. Es geschieht häufig, dass in guter Absicht die Arbeitszeit eines Mitarbeiters ganz pragmatisch an die Öffnungszeiten der Praxis angepasst werden. Das mag zunächst nahe liegend erscheinen, ist aber häufig alles andere als ideal… Ihre Rechte und flexiblen Möglichkeiten als Arbeitgeber werden hierdurch drastisch eingeschränkt und Sie sind ab diesem Moment auf das Wohlwollen Ihre Mitarbeiters oder Mitarbeiterin angewiesen
Bei Teilzeitkräften kann eine solche Regelung der Arbeitszeit noch unbequemer werden. Wenn dann nämlich beispielsweise feste Vormittage als Arbeitszeit festgelegt sind, dann können Sie nur noch bitten, aber nicht mehr „weisen“. Mehr wie immer in unserem Interview.