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Beratung für Heilberufe – Podcast 55: Umsatzsteuer für Heilberufler

Dieses Mal meldet sich Michael Brüne aus Düsseldorf. In der Steuerkanzlei Spatz & Trilling trifft er den Steuerberater Jens Hellmann, der Ihnen Informationen rund um das Thema „Steuern“ gibt.

Wir begegnen z.B. der Umsatzsteuer jeden Tag: Ob wir beim Bäcker einkaufen, ins Restaurant gehen oder Eis essen: Alle diese Geschäfte unterliegen der Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer. Wer Umsatzsteuer von seinem Kunden vereinnahmt, muss sie an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer, die er selbst zahlt, in dem er als Unternehmer Waren oder Leistungen einkauft, kann er gegenrechnen.

Heilbehandlungen sind von der Erhebung der Umsatzsteuer grundsätzlich befreit, es gibt jedoch auch Grenzfälle. Allerdings müssen Ärzte und Zahnärzte bei nicht als Heilbehandlungen anerkannten Leistungen, ebenso wie bei Laborleistungen im zahnärztlichen Bereich Umsatzsteuer zahlen.

Hierbei gilt es – auch als Arzt oder Zahnarzt – Vorsicht walten zu lassen: Immer mehr Leistungen werden von den Finanzämtern auf den „Index“ gestellt und daraufhin überprüft, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Wenn Sie sich, bei den von Ihnen erbrachten Leistungen, nicht sicher sind, ob sie eindeutig den Heilbehandlungen zuzuordnen sind, fragen Sie  zügig Ihren Steuerberater. Wir haben von Fällen erfahren in denen Umsatzsteuernachzahlungen die wirtschaftliche Existenz von Ärzten bedroht haben.

Allerdings: In 20 Minuten können wir nur die Grundzüge erläutern, dass Thema ist aber deutlich vielschichtiger: Daher ist es wichtig, dass man versteht: Die Umsatzsteuer ist wirklich „fremdes Geld“. Ärzte/innen oder Zahnärzte/innen nehmen das Geld für den Staat ein und geben es kurzfristig – meist monatlich oder vierteljährlich – wieder ab. Herr Hellmann erklärt Ihnen, warum es keine gute Ideen wäre, die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt zu zahlen…

Vorsicht beim (Teil-)Verkauf von Praxen und Zulassungen: Auch, wenn Sie bisher nur wenig Kontakt mit der Umsatzsteuer hatten, kann es passieren, dass solche Geschäfte umsatzsteuerpflichtig werden. Hier ist die richtige Gestaltung des Kaufvertrags von Bedeutung. Mehr erfahren Sie in unserem Interview.

Ihr Michael Brüne

Podcast Beratung für Heilberufe

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