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Beratung für Heilberufe – Podcast 54: IT-Recht in der Praxis

Die Beratung für Heilberufe macht es Ihnen heute wieder einmal recht: Die Rechtsanwältin Friederike Lemme, die sich auf IT-Recht spezialisiert hat, spricht heute über das Thema Datenschutz.

Datenschutz – schwieriger denn je?

Sicher stimmen Sie zu, dass es kaum vertraulichere Daten gibt als die, die ein Arzt oder Zahnarzt vom Patienten bekommt. Umso wichtiger ist es, das diese Daten in sicheren Händen sind.

Es versteht sich von selbst, dass sich die Schweigepflicht auf alle in der Praxis tätigen Menschen bezieht. Also auch der/die Student/in, die möglichweise Abrechnungsdaten „einklimpert“, muss mit einer Verschwiegenheitserklärung unter die „Glocke des Vertrauens“ gebracht werden. Das kann man noch als eher trivial empfinden.

Was aber passiert, wenn diese/r Student/in Unterlagen mit nach Hause ninmt und diese in sein Laptop eingibt? Darf er Unterlagen überhaupt aus der Praxis mitnehmen? Mal ehrlich; Sind Sie sich da so sicher, was die richtige Antwort ist?

E-Mail-Korrespondenz – ein „verschlüsseltes“ Thema?

Und dann gibt es ja noch das nicht mehr zu vermeidende Thema „E-Mail“, ohne das in vielen Praxis der Betrieb kaum noch denkbar ist. Und erinnern Sie sich? Irgendwo haben Sie das schon mal gehört: Die normale E-Mail – die grundsätzlich nicht verschlüsselt wird – wird über ein ganzes Dutzend von Servern an den Empfänger geleitet. Das sind auch Rechner, die nicht einmal Ihrem Provider gehören. Wer da mitlesen kann? Makaber geantwortet: Jeder böse Mensch, der will.

Wie also müssen wir mit dem Medium E-Mail umgehen? Schön, dass uns die Fachfrau direkt antwortet!

Steve Jobs hatte noch als eine seiner letzten Amtshandlungen die „iCloud“ vorgestellt, die dazu dient, alle Daten nicht mehr nur lokal auf Geräten zu speichern. Die Daten liegen in der Wolke und können von allen Geräten aus erreicht werden. Das ist die Zukunft und absolut sinnvoll. Und wer möchte nicht am Sonntagmittag mal in seinem Smartphone nachschauen, wann am Montag der erste Patient kommt. Aber Vorsicht: Ganz so unbedenklich ist das alles auch wieder nicht…

Der/ die Datenschutzbeauftragte/r

Und das ist noch nicht alles. Der Begriff des/r „Datenschutzbeauftragten“ klingt nach Behörde und nach etwas, dass mit uns nichts zu tun hat. Leider ist das auch anders. Die Datenschutzgesetzgebung sieht vor, dass jede Praxis, und wenn sie der Arzt oder die Ärztin ganz alleine führt, eine/n Datenschutzbeauftragte/n hat, der/die durchaus auch die eine oder andere Schulung absolviert hat.

Sie merken schon: Das Datenschutzthema gehört zu den einigen Themen in der Praxis oder der Apotheke, bei denen man als Heilberufler nicht selten schon mit einem Bein im Gefängnis steht.

Bringt nichts. Höchstens Ärger: Das Impressum.

Und wenn wir schon bei Formalien sind: Noch immer sind viele glücklose Anwälte unterwegs, die die Internetpräsenzen von Heilberuflern abmahnen, Stichwort: Impressum. So leicht es eigentlich heutzutage ist, passiert es noch zu oft, dass hier nicht sorgfältig gearbeitet wird Post kommt, die ebenso unangenehm wie nutzlos teuer ist. Natürlich kann sich jeder mittelmäßig Begabte denken oder zumindest doch ermitteln, welche Kammer in welcher Region zuständig ist. Dem Gesetz aber ist das gleichgültig. Auch hier kann man im Vorhinein mit wenig Aufwand unnützen Stress vermeiden.

Wir freuen uns, Ihnen einmal mehr eine Vielfalt unverzichtbarer Informationen prägnant und unterhaltsam zu präsentieren und freuen uns, dass Sie uns beim Wort nehmen.

Herzliche Grüße

Ihr Michael Brüne!

Podcast Beratung für Heilberufe

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