Am 31. Mai 2013 hat der gemeinsame Bewertungsausschuss getagt. An diesem Tag haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen über den Start des neuen Hausarzt-EBM zum 01. Oktober 2013 geeinigt.
Neben einigen Details, die wir nachfolgend aufführen, ist die Grundidee dieser Reform eine stärkere morbiditätsorientierte Vergütung sowie eine durchgängige Anpassung der Bewertungen dieser Leistungen in Euro. Der bisherige kalkulatorische Punktwert von 3,536 Cent wird einheitlich auf 10 Cent angehoben. Dieser Punktwert von 10 Cent ist nun auch gleichzeitig der Orientierungswert. Durch eine einheitliche Umrechnung wird allerdings sichergestellt, dass die Bewertung der Leistung in Euro ausgabenneutral bleibt.
Darstellung einzelner Bereiche dieser Reform:
Hausärztliche Grundpauschale:
Hausärzte erhalten künftig für jeden Patienten, den sie hausärztlich betreuen, automatisch eine Grundpauschale. Hierdurch sollen im Schwerpunkt die Fixkosten einer hausärztlichen Praxis vergütet/aufgefangen werden.
Allerdings entfällt die Zahlung dieser Grundpauschale, wenn sogenannte atypische hausärztliche Leistungen, wie zum Beispiel „Akupunktur, Psychotherapie, Schmerztherapie, diabetologische Leistungen u.ä.“ , erbracht werden.
Veränderung der Versichertenpauschale:
Die Anzahl der Versichertenpauschalen wird auf 5 Altersklassen erhöht (bisher gab es 3 Altersklassen).
Die neuen Altersklassen gliedern sich wie folgt auf:
- bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres
- ab Beginn des 5. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- ab Beginn des 19. bis zur Vollendung des 54. Lebensjahres
- ab Beginn des 55. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
- ab Beginn des 76. Lebensjahres
Ausgliederung von Einzelleistungen: im ersten Schritt wird nur die Gesprächsleistung aus der Versichertenpauschale ausgegliedert. Über die Ausgliederung weiterer Einzelleistungen wie zum Beispiel, das EKG oder die hausärztliche Betreuung bei onkologischen Erkrankungen, sollen im Rahmen der nächsten EBM-Änderungen zum 01. Juli 2014 erfolgen.
Der Wert der Versichertenpauschalen reduziert sich durch die o.g. Grundpauschalen und die Ausgliederung der Gesprächsleistung.
Chroniker-Zuschläge:
Zur Behandlung chronischer Kranker werden künftig 2 Gebührenordnungspositionen geschaffen die persönliche Arzt/Patienten-Kontakte voraussetzen. Die Betreuung soll so gestaltet werden, dass sie unter anderem konsequent die leitliniengerechte Therapie unterstützt.
Geriatrische Versorgung:
Zur Förderung der Versorgung werden – zur Betreuung von Patienten mit besonders aufwändigem geriatrischen Versorgungsbedarf – neue Gebührenpositionen eingeführt. Für Praxen mit speziellen Qualifikationen sollen weitere Zuschläge für die geriatrische Versorgung bereitgehalten werden.
Bessere Versorgung von Kindern mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen
Zur besseren Versorgung chronisch kranker/behinderter Kinder werden zukünftig
- krankheitsspezifische und/oder behinderungsbezogene Faktoren und
- das soziale, familiäre Umfeld
berücksichtigt und vergütet.
Palliativmedizin
Hier werden Eingangsdiagnostik und hausärztliche Betreuung gewürdigt und mit eigenen Positionen versehen.
Weiterer Ausblick:
Zum 01. Juli 2014 sind weitere strukturelle Veränderungen vorgesehen. Diese fokussieren Neuregelungen im Vergütungssystem für technikgestützte Leistungen mit Aufteilung der Bewertung in fixe und variable Kostenanteile. Darüber hinaus wird über die Vergütung von Hausbesuchen von qualifizierten nichtärztlichen Mitarbeiterinnen entschieden und die Auslastung von Geräten und Räumen geprüft.
Wichtige Frage:
Wer sind Gewinner und Verlierer dieser EBM-Reform? Hierzu werden wir in einem unserer nächsten Podcast mit Herrn Brauer, Geschäftsführer der Firma AAC, Berlin berichten.
Vertiefte Informationen finden Sie auf der Webseite: http://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/