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Beratung für Heilberufe – Podcast 52: MVZ insolvent? – Interview mit RA Stefan Ludwig

Heute trifft Michael Brüne wieder einmal den Insolvenzrechtler und –verwalter Rechtsanwalt Stefan Ludwig. Heute geht es um die Frage, worauf zu achten ist wenn MVZs, also „medizinische Versorgungszentren“ insolvent werden. Denn auch MVZs sind nicht unantastbar. Zwar sind MVZ in der Regel als Kapitalgesellschaft gestaltet, das bedeutet aber keineswegs, dass deshalb niemand haften müsse, der vermeintlich „nur“ Gesellschafter oder Geschäftsführer ist.

Jeder ahnt richtig: In dem Moment, wo ein MVZ seine Rechnungen nicht mehr zahlen kann, ist sie zahlungsunfähig, lateinisch auch insolvent.

Aber es gibt auch ein anderes Merkmal, das eine Insolvenz bedeutet: Die bilanzielle Überschuldung. Diese kann man quasi als eine Art „kaufmännisches, technisches K.O.“ bezeichnen. Es kann nämlich passieren, dass ein MVZ eine derartige Menge an Schulden aufhäuft, die alles vorhandene Vermögen übersteigen – ohne, dass eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Hier zeigt sich einmal mehr, dass es für Geschäftsführer von medizinischen Versorgungszentren wichtig ist laufend einen Bllick auf die Bücher, damit meinen wir – auf die Bilanzsstrukturen und die Liquidität – zu haben. Auch gute Berater die ein besser zwei wachende Augen walten lassen sind willkommen.

Schon allein, wenn der Insolvenzgrund – die bilanzielle Überschuldung – über längere Zeit nicht aufgedeckt oder wissentlich geduldet wird, kann rasch von Insolvenzverschleppung oder gar Untreue die Rede sein.

Einer der sicher größten Werte eines MVZ sind die Arztsitze und dies ist in Insolvenzfällen besonders heikel. Es kann nämlich passieren, dass mit einer Insolvenz auch die Zulassung frei wird. Hier muss zeitig vorgebaut werden, damit keine neue Ausschreibung vorgenommen wird. Was am besten zu tun ist, erklärt Herr Ludwig.

Was die materiellen Gegenstände betrifft, so können diese im Falle einer Insolvenz kaum hilfreiche Beiträge leisten. Sie sind zu starkem Preisverfall ausgesetzt und die so genannte „Drittverwendungsfähigkeit“, also der Nutzen für einen Käufer ist bei einem farblich festgelegten Tresen, Schreibtisch oder Aktenschränken kaum gegeben.

Auch von MVZs gehaltene Immobilien sind – zu einem fairen Preis – nicht leicht zu veräußern, im Grunde kann hier am besten die Übernahme durch ein anderes MVZ eine sinnvolle Lösung darstellen.

Was passiert denn nun, wenn ein MVZ insolvent wird? Das liegt natürlich in erster Linie am Grund. Sollte eine kontrollierbare Verschuldung „auf die Bilanz drücken“, die Ertragschancen für die Zukunft aber durchaus vorhanden sein, kann ein Insolvenzverwalter auch einen Insolvenzplan aufstellen, der vorsieht, dass alle Gläubiger zwar sicherlich auf einen Teil ihrer Forderung verzichten, das MVZ aber weiter betrieben werden kann. Eine solche Lösung hilft am Ende allen: Den Gesellschaftern, den Mitarbeitern und den Patienten.

Natürlich bringt Ihnen unser Audiobeitrag noch mehr Details, Anstöße und Aspekte dieses komplexen Themas. Und wenn es noch Fragen gibt, wenden Sie sich einfach an uns.

Bis dahin,

Ihr Michael Brüne

Podcast Beratung für Heilberufe

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