In dieser Ausgabe geht es um Minijobs. Zwar wurde zum Jahreswechsel 2013 die maximale Vergütungsgrenze von € 400 auf € 450 angehoben, hat das aber auch arbeitsrechtlich Konsequenzen?
Wie kann man diese Neuregelung nutzen? Legt man ein paar Stunden auf das Arbeitsverhältnis drauf? Oder setzt man eine Gehaltserhöhung um?
Und dann wäre noch die Frage, ob man diese € 450 mit einem Tankgutschein noch „toppen“ kann…
Gute Gedanken rund um das Arbeitsrecht in Praxis und Apotheke wünscht Ihnen
Michael Brüne
