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Beratung für Heilberufe – Podcast 82: Wie wird Ihre Arztpraxis zur Marke?

Der Begriff ist jedem geläufig: die Marke. Auch wenn viele Ärzte/innen und Apotheker/innen das Ziel haben Marktführer in ihrem Segment zu werden, wird die Bedeutung des Begriffs doch unterschiedlich  ausgelegt.

Marktführerschaft bedeutet, sich vom Wettbewerb positiv abzugrenzen, eine bessere Qualität als dieser, sowohl in Service, Behandlung und dem „Dienen“ zu erbringen, mehr und besser zu leisten. Aber reicht das schon aus, um eine Marke zu sein?

Im Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Friederike Lemme, eine u.a. auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, greifen wir Begriffe auf, wie z.B. Wort-Marke oder Wort-Bild-Marke und erläutern diese. Weiterhin machen wir einen Ausflug in die nüchterne Welt der formalen Anmeldung einer Marke beim DPMA, beleuchten aber auch die Rechte, die Ihnen daraus erwachsen. Sie werden erstaunt sein, wie formal der Prozess ist, aber wie wenig kontrolliert wird.

Trotzdem kann es Sinn machen seine Marke, also sein Qualitätsversprechen, zu sichern. Aber was können Sie sichern und was sind die Voraussetzungen, damit ein Wort oder ein Bild (Logo) eingetragen werden kann? Wie spezifisch müssen Begriffe sein, um unverwechselbar zu sein?

Diese und viele andere Fragen greifen wir mit Frau Lemme (www.la-rechtsanwaelte.de) auf.

Viel Freude beim Hören und wie immer… gute Gedanken!

Ihr Michael Brüne

Podcast Beratung für Heilberufe

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