Heute lernen Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht kennen, der sich täglich mit dem Kassenarztrecht auseinandersetzt. Ob Abrechnungen, Prüfungen oder gar Regresse: Herr Brauer weiß Rat.
Denn als Arzt muss man heutzutage nicht einmal „böse Absichten“ haben, um in Konflikt mit der KV zu kommen. Allzu leicht sind Bagatellfehler passiert, die nicht zwingend gefährliche, in jedem Fall aber lästige Konsequenzen haben, die Sie ganz (un)schön behindern können.
Und nicht selten weisen Praxen Besonderheiten auf, die aus dem Durchschnitt hervorstechen. Und die vielen Änderungen im aktuellen Abrechnungsrecht machen die Lage nicht gerade übersichtlicher…
Aber auch auf dem Feld der ärztlichen Kooperationen gibt es einige wichtige Besonderheiten, die nicht unerwähnt bleiben sollen…
Wir wünschen Ihnen gute Gedanken und Anregungen!
