Auch der Rechtsanwalt Stefan Ludwig befasst sich mit dem Thema Insolvenz. Abgesehen davon, dass die Vorstellung, zahlungsunfähig zu sein, sehr unangenehm ist, wird oft geglaubt, dass eine gut gehende Praxis ein Schutzschild vor Insolvenz sein kann.
Aber auch Immobilien oder andere nicht rentable Investitionen können quasi „durch die kalte Küche“ der besten Praxis das Wasser abgraben. Ein Mieter – oder mehrere – fallen aus, unerwartete Sanierungen oder Reparaturen stehen an und die Darlehensraten laufen natürlich weiter…
Durch eine Insolvenz ist es immerhin möglich, eine funktionierende Praxis zu isolieren und damit zu retten. Hier zeigt sich die Komplexität, aber auch die Flexibilität des Insolvenzrechts. Es ist eben nicht der sprichwörtliche „Schuldturm“, sondern eine Chance zu einer sinnvollen Entschuldung, zu einem Neustart.
Glücklicherweise hat sich beim Gesetzgeber, vor allem aber auch beim Gläubigern die Erkenntnis durchgesetzt, dass alle Beteiligten, Praxis, Schuldner und Gläubiger wirtschaftlich am besten dastehen können, wenn eine erfolgreiche Praxis fortgeführt wird, anstatt unter Druck ein intaktes Unternehmen aufzulösen.
Und auch die Restschuldbefreiung, die übrigens gar nicht mehr sieben, sondern sechs Jahre dauert, kann man durchaus abkürzen. Denn in besonders „guten Fällen“ kann mit allen Gläubigern ein sinnvoller Vergleich geschlossen werden. Und so ist es möglich, dass das so genannte „Wohlverhalten“ schon nach wenigen Jahren enden kann.
Diese und viele andere Aspekte greifen Stefan Ludwig und Michael Brüne heute für Sie auf…