Mindestlohn – Vorsicht bei 450 EUR-Jobs
Heute beleuchten wir gemeinsam mit Herrn Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt der ETL-Rechtsanwälte, was sich beim Mindestlohn seit Einführung im Jahr 2015 getan hat.
Kurz um: die Gesundheitsbranche geht gut mit diesem Thema um, aber insbesondere bei so genannten 450 €-Jobs ist Vorsicht angeraten.
- Zum einen besteht eine konkrete Aufzeichnungspflicht, der nachgekommen werden muss, mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit.
- Sofern die Zeiten zu großzügig notiert, zum Beispiel mit glatten Anfangs-und Endzeiten, und so genannte Rüstzeiten nicht berücksichtigt werden, könnte dies im Rahmen einer Prüfung zu einer Überschreitung des Zeitbudgets führen. Hierdurch besteht das Risiko, dass ein so genannter Mini-Job zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis wird.
- Zum 1.1.2019 gab es eine Anpassung des Stundensatzes von 8,84 € auf 9,19 €. Über Änderungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag müssen entweder die bestehenden Vergütungsregelungen oder die Arbeitszeit angepasst werden.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Hören und gute Erkenntnisse!
Michael Brüne
Bild © Dr. Uwe Schlegel – ETL Rechtsanwälte
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Regelungen zum Thema Mindestlohn mit Herrn Dr. Uwe Schlegel
Beratung für Heilberufe – Podcast 77: Mindestlohn im Gesundheitswesen – Welche Risiken?
