Haben Sie schon einmal einen Vertretungsarzt / ärztin oder Apotheker/in angestellt?
Die Frage, die sich bei diesen Fällen immer häufiger stellt ist, ob der/die Freiberufler/in selbständig oder angestellt tätig geworden ist.
Bei negativer Beantwortung dieser Frage droht Ihnen erheblicher finanzieller Ärger.
Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek erläutert in unserem Interview, dass vor allem die Eingliederung der/die Kollegen*innen in den Betriebsablauf ein wichtiges Kriterium zur Feststellung eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis darstellt.
Dies ist bereits gegeben, wenn Ihre Vertretung z.B. durch feste Behandlungs- oder Öffnungszeiten in Praxis oder Apotheke eingebunden ist.
Ihr Risiko beläuft sich auf die Nachzahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in die Sozialversicherung, bis zu 4 Kalenderjahren. Dies kann lt. Herrn Sedlaczek, je nach Sachlage, bis zu 50.000 € ausmachen.
Aber wie können Sie sich schützen? Was ist zu tun, um Überraschungen zu vermeiden?
Hören Sie unser heutiges Interview mit Herrn Sedlaczek. Hieraus können Sie hoffentlich einige Anregungen mitnehmen, um fatale finanzielle Risiken zu vermeiden.
Gute Gedanken wünscht Ihnen – wie immer – Ihr
Michael Brüne
Bild © SPS Sedlaczek Prüllage Schwinger Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft mbB