Am Beispiel der Übernahme einer Arztpraxis…
Die Finanzierung einer Niederlassung im Heilberufsbereich ist immer abhängig von den Sicherheiten. Aber von welchen Sicherheiten genau?
Die größte Sicherheit ist Ihr Praxisgründungs- und Praxisführungskonzept. Es sollte mindestens folgende Elemente berücksichtigen:
1. Eine Standortbeschreibung und Standortbeurteilung,
2. Eine Kurzanalyse der Einwohnerstrukturen und -kaufkraft
3. Eine Beschreibung, warum dieser Standort zu Ihnen passt
4. Eine Umsatz- und Liquiditätsbetrachtung für die kommenden 3 Jahre
Vielleicht denken Sie: die wollen aber alles ganz genau wissen und vor allem, was haben diese Fragen mit den Sicherheiten zu tun?
Da es um Ihre Existenz geht, können Sie nicht gründlich genug planen. Wenn Sie diese – und je nach Standort darüber hinausgehenden – Fragen vor allem zu Ihrer eigenen Zufriedenheit beantworten können und alle Berechnungen positiv aufgehen, sind die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Praxisübernahme geschaffen. Einer Finanzierungszusage steht nicht mehr viel im Wege….
Sie wissen sicherlich, dass Banken bei Kreditaufnahmen Sicherheiten erwarten. Wir skizzieren kurz, welche Sicherheiten dies bei einem soliden Finanzierungsvorhaben sein werden und erläutern diese am Beispiel einer ärztlichen Praxisübernahme:
1. Abtretung der Ansprüche gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung
Bei dieser Sicherheit geht es um die Sicherstellung der laufenden Umsätze, um möglichst den sogenannten Kapitaldienst (Zins und Tilgung), sowie laufende Grundkosten der Praxis (Miete, Personal, etc.) zu sichern. Da der Großteil der Umsätze immer noch über die KV getätigt werden, ist es für Banken häufig wichtig diese Sicherheit zu erhalten.
2. Todesfallschutz des Kreditnehmers (i.d.R. in Höhe des Kreditbetrages)
Eine Sicherheit für die Familie, aber natürlich auch für die Bank. Im Fall des Falles muss sich niemand Sorgen um die Bedienung bestehenden Kredite machen. Vermögenswerte müssen nicht unter Druck verkauft, sondern können mit Augenmaß verwertet werden.
3. Sicherungsübereignung der Einrichtungsgegenstände, der medizinischen Geräte inkl. Abtretung des Verkaufserlöses der Praxis
Die Sicherungsübereignung erscheint logisch, da das was die Bank finanziert ihr auch als Sicherheit dienen sollte. Aber wie passt die Abtretung des Verkaufserlöses in die Finanzierung einer Praxisübernahme? Bis zu einem möglichen Verkauf dauert es doch noch 20-30 Jahre …
Für den Fall eines vorzeitigen Verkauf Ihrer Praxis ist es für die finanzierende Bank mit dieser Sicherheit viel einfacher den Wert der Praxis auf ihre Konten zu führen.
4. Abtretung von sogenannten Tilgungsinstrumenten
Viele Kreditnehmer haben sich in den letzten Jahren für eine „Umleitung“ ihrer Tilgungsleistungen in einen Investmentfonds oder eine Lebensversicherung entschieden. Also: es findet keine direkte Tilgung statt, sondern es wird separat angespart. Hierbei wird der Kreditbetrag „künstlich“ hochgehalten und die Hoffnung ist groß, dass durch eine höhere Rendite der Geldanlage die Finanzierung für den Arzt zu einem „positiven Zusatzgeschäft“ wird. Auf diese Geldanlagen benötigt die Bank natürlich einen Zugriff.
5. Bürgschaft des Ehepartners
Diese Sicherheit führt immer wieder zu Diskussionen, stellt aber bei soliden Finanzierungskonzepten kein Dogma für eine Kreditvergabe dar.
Frage: Warum soll jemand dafür bestraft werden, dass er einen selbständigen Arzt geheiratet hat? Nur die Ehe scheint Banken anzuregen, eine Bürgschaft verstärkt anzufordern. Bei einer „wilden Ehe“ kommt das Thema nur sehr selten vor.
Folgende Gründe/Fragen werden von Banken angeführt, um diese Sicherheit zu vereinbaren:
- Steht der Ehepartner voll hinter der Praxisübernahme und Kreditaufnahme? Hinter dieser Frage steht: ziehen die Partner gemeinsam „an einem Strang“? Warum sollte eine Bank das Risiko finanzieren, wenn selbst der Ehepartner nicht an einen Erfolg glaubt?
- Im Falle einer möglichen Trennung verbessert sich im Zweifelsfall die Verhandlungsposition des Arztes. Durch eine Bürgschaft des Ehepartners können die Schulden eine gewichtige Bedeutung in der finanziellen Vermögensauseinandersetzung erhalten.
Durch eine Bürgschaft soll darüber hinaus einer möglichen Vermögensverlagerung auf den Ehepartner vorgebeugt werden.
Es gibt aber auch umfangreiche Rechtsprechungen zu dem Thema „Ehegattenbürgschaft“.
Vor allem, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen erzielt, wenn er sich um die Kinder kümmert und eine Bürgschaftsübernahme zu einer finanziellen Überforderung führen würde, bedarf dieses Rechtsgeschäft – vor Abschluss – einer intensiven Aufklärung.
Eine Bank wird trotzdem nur bei absolut soliden Verhältnissen vollständig auf die Ehegattenbürgschaft als Sicherheit verzichten.
Fazit: Auch wenn die Anzahl der Sicherheiten den Anschein erweckt, dass Ihre FInanzierungspartner nun wirklich „alles von Ihnen besitzen“, gehen Banken gerade in der Übernahme oder Gründungsphase deutlich ins Risiko. Denn welche Bedeutung haben diese Sicherheiten, wenn Sie als Praxisinhaber nicht „ankommen“ sollten und Ihre Arbeitskraft nicht zielgerichtet zum Wachstum der Praxis einsetzen können oder mögen?
Ohne Sie, Ihr Fachwissen und Ihre Arbeitskraft sind diese Sicherheiten nichts oder nur sehr wenig wert!