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Förderung qualitativer Beratung geht weiter

Mit Beginn dieses Jahres wurde die bundesweite Beratungs-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet.

Nachfolgend haben wir einige Informationen aus dem Internetauftritt der BAFA http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/ zusammengefasst, damit Sie sich schneller orientieren können.

Das neue Förderprogramm heißt „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen.

Das Förderprogramm richtet sich an Praxen und Apotheken, die bereits gegründet sind.

Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Mehr Informationen zu den Länderprogrammen unter

http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html

Wer wird gefördert?

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Praxen/Apotheken bzw. deren Gründer, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Praxen/Apotheken ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Praxen/Apotheken, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Auf die Bedingungen für Praxen/Apotheken in Schwierigkeiten verweisen wir auf den Internetauftritt der BAFA, da die Anforderungen sehr detailliert geprüft werden müssen.

Was wird gefördert?

Die Beratung für Jungpraxen/-apotheken und Bestandspraxen/-apotheken kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den allgemeinen Themen weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Praxen/Apotheken, die

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Dauer: Bestandspraxen und -apotheken dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage (insgesamt 40 Stunden) in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Nicht gefördert werden Beratungen, für die ganz oder teilweise andere öffentliche Zuschüsse des ESF erhalten wurden, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden; Gutachtenerstellung, Rechts-, Versicherungsfragen; Marketing (IGeL und umsatzsteigernde Maßnahmen in Arzt- und Zahnarztpraxen); Steuerberatung; Beratungen, die ethisch/moralisch nicht vertretbar sind bzw. gegen Recht und Ordnung verstoßen.

Wer darf beraten?

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort der Praxis/Apotheke.

Fördersätze:
80% neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60% Region Lüneburg, sonst 50%, 90% Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
UnternehmensartBemessungsgrundlageFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro80 %3.200 Euro
60 %2.400 Euro
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro80 %2.400 Euro
60 %1.800 Euro
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euro90 %2.700 Euro

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Online: Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Beratung: Jungpraxen/-apotheken und Praxen/Apotheken in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis, ebenfalls online, über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes und von Antragsteller/in und Berater unterschriebener Verwendungsnachweis
  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Beratungsbericht des Beraters
  • Rechnung des Beratungsunternehmens und
  • Kontoauszug des Antragstellers über Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der BAFA-Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren, oben genannten, Nachweisen hochgeladen werden. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Zur konkreten Antragstellung der „Förderung unternehmerischen Know hows“:

Klicken Sie den folgenden Link: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

Dort können Sie mit der Beantragung beginnen; erst alle Angaben zu Ihrer Praxis/Apotheke erfassen; bei den Angaben wird u.a. nach

Der BAFA-ID des/r Berater/in gefragt: z.B. Michael Brüne ID: 131549

dem beratenden Unternehmen: z.B. Beratung für Heilberufe, Michael Brüne

und den durchführenden Berater: z.B. Michael Brüne

gefragt. Bei der Auswahl der Leitstelle, bitte Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH auswählen.

Bei der Beantragung wünschen wir Ihnen gutes Gelingen. Bei Rückfragen sind wir, wie immer, für Sie da. Oder klicken Sie einfach auf den Internetlink der BAFA.

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