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Zahnarztpraxen-Kooperation im MVZ

Heute freuen wir uns, Steuerberater Frank Pfeilsticker zum Gespräch begrüssen zu können. Herr Pfeilstricker ist als Steuerberater in Potsdam tätig und hat sich auf den Bereich der Heilberufe spezialisiert. Sein Arbeitsschwerpunkt ist die steuerliche Beratung von Zahnarztpraxen, seien es nun Einzelpraxen, gemeinschaftlich organisierte BAGs oder Verbünde, die die Gesellschaftsform des MVZ gewählt haben.

Kooperationen waren lange Zeit ein Trend, nachdem Anfang der 1990-er Jahre der Anteil der Gemeinschaftspraxen nur bei 7,5 % lag. Heute, nachdem diese Entwicklung gestoppt scheint, liegt er bei ca. 18%. Dabei sind die Vorteile von Gemeinschaftspraxen durchaus nennenswert, liegt doch deren Umsatzrendite bis zu 5% über der von Einzelpraxen. Zudem ist gerade bei MVZ derzeit eine unbegrenzte Anstellung von Zahnärzten möglich; gerade für expansiv orientierte Praxen ein interessanter Aspekt. In unserem Interview wird auch die nun mögliche Rechtsform einer GmbH thematisiert.

Dennoch gehen Gemeinschaftspraxen oder MVZ vor allem persönlichen Gründen immer wieder auseinander. Verschiedene Gründe hierfür werden kurz beleuchtet.

Bei größeren Praxen wird nun ein bestimmter Typus Führungskraft notwendig. Es braucht den Zahnarzt oder die Zahnärztin, der/die sich weniger auf den Behandlungsstuhl und dafür mehr auf den Chefsessel setzt, um z.B. Fragen der strategische Planung und der Mitarbeiterentwicklung voranzutreiben. Aus der Behandlungstätigkeit wird allein durch die Größe der Praxis und damit auch der Führungsaufgabe immer mehr eine unternehmerische Tätigkeit.

Frank Pfeilstricker spricht im weiteren Verlauf des Interviews mit Michael Brüne auch über die Notwendigkeit, auf der Suche nach qualifiziertem zahnärztlichen Personal u.a. durch andere Formen der Entlohnung für den Arbeitsmarkt interessant zu werden, z.B. durch die Übernahme von Kita-Kosten oder einer Fahrtkosten-Beteiligung.

Aber auch die zunehmenden Betriebsprüfungen werden fokussiert und damit Fragestellungen, die hierbei hinsichtlich ärztlicher Schweigepflicht einerseits und elektronischer Transparenz für die Behörden andererseits zu beachten und zu bewerten sind.

Herzlichen Dank an Frank Pfeilsticker für interessanten Mehrwert, diesmal für den zahnärztlichen Bereich.

Gute Gedanken wünscht Ihnen, wie immer,

Ihr Michael Brüne

 

Podcast Beratung für Heilberufe

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