BFH Wissen: Artikel & Podcasts

Beratung für Heilberufe – Podcast 89: Urlaub – Ansprüche Ihrer Mitarbeiter/innen

Passend zum Sommer haben wir mit Herrn Dr. Schlegel www.etlrechtsanwaelte.de ein Thema für Sie aufgegriffen, das im Moment ganz Deutschland bewegt. Den Urlaub und Ansprüche Ihrer Mitarbeiter und einige Spezialfragen hierzu.

Hat Ihr/e Mitarbeiter/in einen Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel, allerdings können diese Urlaubsansprüche mit laufenden Urlaubsansprüchen verrechnet werden. Was geschieht aber, wenn das Arbeitsverhältnis während oder kurz nach der Elternzeit gekündigt und nicht weitergeführt wird? Hier haben wir i.d.R. ein Problem. Welche Rechte oder Möglichkeiten Ärzte oder Apotheker haben, erläutert Herr Dr. Schlegel unseren Zuhörern.

Wie gehen Sie am besten mit Ansprüchen auf Urlaub aus dem Vorjahr um? Gibt es Sonderregelungen für Dauerkranke? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel. Hier müssen Sie anstatt der bekannten 3-monatigen Frist (31.03. des Folgejahres) auf eine 15-monatige Frist verlängern in der der Urlaubsanspruch genommen werden kann.

Wenn der Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers nur zu Lasten der Praxis oder Apotheke genommen werden kann, kommen häufiger Wünsche nach Auszahlung der Urlaubsansprüche auf Sie zu. Welche Fallstricke hier lauern können, erläutert Ihnen unser Interviewpartner

Kann ein Urlaubsanspruch vererbt werden? Vom Prinzip her ja, sagt Herr Dr. Schlegel . Bisher war die Rechtsprechung hier zurückhaltend. Die Rechtsprechung der kommenden Monate wird Klarheit bringen.

Ein interessantes Potpourri von Fragen rund um den Urlaub des Arbeitnehmers, fachkundig erklärt von Herrn Dr. Schlegel. Mehr zu Herrn Dr. Schlegel, seinen Kollegen und seinem Leistungsspektrum im Arbeitsrecht können Sie unter www.etlrechtsanwaelte.de erfahren.

Viel Freude beim Hören und wie immer…. gute Gedanken.

Podcast Beratung für Heilberufe

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen