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Beratung für Heilberufe – Podcast 45: Insolvenz bei Arzt oder Apotheker

 

Heute trifft Michael Brüne den Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert aus Berlin. Keine Bange: Der Beratung für Heilberufe geht es prima! Wie Krankheiten und Todesfälle gehört auch die Insolvenz zu den Themen, mit denen sich die meisten Menschen nicht gerne befassen. Aber für alle drei Themen gilt, dass es mit Sicherheit von Vorteil ist, hierüber das ein oder andere im Vorfeld zu wissen. Und darum geht es in unserer heutigen Sendung.

Was ist eigentlich die Aufgabe eines Insolvenzverwalters? Wenn ein Arzt oder Apotheker in Zahlungsschwierigkeiten gerät ist es wichtig, dass er sich frühzeitig qualifiziert beraten lässt. Das Thema Insolvenz sollte im Rahmen einer soliden Beratung, insbesondere bei Prognose einer auch zukünftig schwachen wirtschaftlichen Entwicklung, immer eine Rolle spielen.

Nach – dem manchmal nicht zu vermeindenden – Gang zum Amtsgericht zur Beatragung des vorläufigen Insolvenzverfahrens geht es für den beauftragten Insolvenzverwalter, der ein möglichst hohes Know-How bei Apotheken oder Praxen vorweisen sollte,  darum, schnell zu handeln,. Er muss die Lage sichten, die Mitarbeiter informieren und gebündelt mit den Gläubigern kommunizieren, anstatt den zu bedienen, der zuerst – im übertragenen Sinne – in der Tür steht.

Interessant ist, dass Arztpraxen oder Apotheken selten wegen einer schlechten Ertragslage insolvent werden, sondern schlicht, weil sie kein Geld mehr auf dem Konto haben oder die Kreditlinien und das Vertrauen bei der Bank oder anderen Lieferanten ausgeschöpft sind.

Viel zu oft arbeiten Ärzte oder Apotheker nach dem “Prinzip Hoffnung“. Nicht selten droht bereits die Abschaltung der Telefonleitung oder des Stroms, bevor die Notbremse – die Insolvenz – gezogen wird. Hier liegt es in der unternehmerischen Verantwortung eines jeden Arztes oder Apothekers, zu wissen, was die finanzielle Stunde geschlagen hat. Denn auch hier gilt die alte Regel: Je früher man das Problem angeht, desto eher kann man etwas retten.

Sobald also der zahlungsunfähige Arzt oder Apotheker beim Amtsgericht das vorläufige Insolvenzverfahren beantragt hat, führt der beauftragte Insolvenzverwalter eine Bestandsaufnahme durch:

  • Welche Verbindlichkeiten (also Schulden) bestehen genau?
  • Wann sind welche Beträge fällig?
  • Welche Vermögenswerte sind vorhanden?
  • Und: gibt es hier einen Betrieb, über dessen Fortführung entschieden werden muss?
  • Ist zu erwarten, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden?
  • Oder lohnt es sich vielleicht gar nicht mehr, sich die Mühe zu machen?

Ziel ist es, dass Gläubiger, so gut es möglich ist, bedient werden und Schuldner nach einer definierten Frist von ihren restlichen Schulden befreit werden. Während es vor 1999 noch den sprichwörtlichen “Schuldturm“ gab, aus dem sich ein hoch verschuldeter Unternehmer für den Rest seines Lebens nicht mehr eigenständig befreien konnte, gibt es heute eine „Wohlverhaltensphase“ von sechs Jahren, nach denen die angehäuften Schulden – einen sauberen Verlauf vorausgesetzt – quasi „erlassen“ werden.

Bevor es aber so weit kommt, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle Gläubigern an einen Tisch zu bringen. Was nun geschieht, haben wir alle bereits schon einmal gehört, nämlich während der Finanzkrise: Es wird ermittelt, wie viel Geld realistisch an die Gläubiger gezahlt werden kann. Hierbei werden die Vermögenswerte eingebracht und auch berücksichtigt, was eine Praxis oder eine Apotheke in der Zukunft möglicherweise erwirtschaften kann. Daraus lässt sich relativ leicht errechnen, wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger bekommen kann. Sonderrechte einzelner Gläubiger werden natürlich separat berücksichtigt.

Mit einer derartigen Ansage konfrontiert, müssen sich die Gläubiger nun entscheiden, ob Sie diesen Vergleich – denn nichts anderes ist es – annehmen wollen. Obwohl die Beantwortung dieser Frage keine leichte ist, haben Gläubiger hier selten große Wahlmöglichkeiten.

Nun beginnt die Wohlverhaltensphase in der der Arzt oder Apotheker seiner Arbeit nachgeht und bis auf einen nicht pfändbaren Betrag, den er für seine Lebenshaltung behalten darf, werden Überschüsse in bestimmten Verhältnissen an die Gläubiger abgeführt. Ach, über dieses Thema gibt so viel zu erzählen…

Dass ein Insolvenzverwalter selbstverständlich ganze Bücher mit Fachwissen, Erfahrung und Beispielfällen füllen kann, ist klar. Und wie immer erfahren Sie viel mehr zu diesem Thema in unserem Interview mit Herrn Dr. Linkert.

Wir wünschen Ihnen interessante Augenblicke!

Podcast Beratung für Heilberufe

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