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Beratung für Heilberufe – Podcast 74: Entlassmanagement der Krankenhäuser– Chance für Ihre Apotheke?

Einen Rechtsanwalt schalten Sie u.a. ein, wenn sich ein rechtliches Problem ergeben hat, Verträge sicher formuliert, oder Veränderungen der Rechtsprechung auf Risiken, aber auch auf Chancen geprüft werden sollen.

Mit unserem heutigen Gesprächspartner, Herrn Christian Krapohl, Rechtswalt der Sozietät Dr. Möller und Partner in Düsseldorf, beleuchten wir eine mögliche Chance für Apotheken, die durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eröffnet wurde.

Nach dieser aktuellen Entscheidung, können Apotheker/innen aktiv in die Versorgung von aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten einbezogen werden bzw. an deren Versorgung mitwirken.

Basis dieser Entscheidung sind die Regelungen des SGB V durch die Krankenhäuser verpflichtet sind eine direkte und reibungslose Versorgung bestimmter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt sicher zu stellen.

Vom Zuweisungsverbot zwischen Arzt und Apotheke darf ja nur in ganz bestimmten Fällen bzw. Krankheitsbildern abgewichen werden. Der BGH stellt das Entlassmanagement der Krankenhäuser nun vermutlich auf eine ähnliche Stufe. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, könnte ein Grund für diese Entscheidung darin liegen, dass der Bedarf für die medikamentöse Behandlung nicht im Krankenhaus geschaffen wurde. Aber warten wir die genaue Begründung ab.

Allerdings ist nichts so einfach, wie es sich im ersten Moment anhört. Ob Kammern und Krankenkassen diese Entscheidung gutheißen und ob Regelungen z.B. aus den Apothekenrecht dagegen sprechen, wird nach Vorlage der Begründung des BGH zu prüfen sein.

Also, bevor sie aktiv werden: lassen Sie sich fachkundig beraten und spielen Sie, wenn Sie diese Chance nutzen wollen, gegenüber Ihren Vertragspartnern mit offenen Karten.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Viertelstunde mit Herrn Krapohl.

Podcast Beratung für Heilberufe

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