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Beratung für Heilberufe – Podcast 61: Besonderheiten bei der Arbeitszeiterfassung in der Praxis

Heute geht es um die Einrichtung einer wirkungsvollen Arbeitszeiterfassung. Ein Anstellungsverhältnis kann man schließlich – wenn auch etwas unromantisch – als „den Kauf von Arbeitszeit“ interpretieren. So liegt es nahe, die geleistete Arbeitszeit auch zu messen.

Die Arbeitszeiterfassung ist allerdings arbeitsrechtlich nicht ganz „ohne“. Wir müssen unterscheiden, ob die reine Anwesenheit mit der Erbringung der bezahlten Leistung gleichzusetzen ist. Wir wissen doch schon aus der Schule: „Da sein allein reicht nicht aus!“ Was sagt aber das Arbeitsrecht?

Besonderes Phänomen sind hier z.B. die „Raucherpausen“. Obwohl es gerecht wäre, diese Zeit aus der Arbeitszeit herauszurechnen, erfolgt dies häufig nicht. Da könnte man doch kritisch fragen: Lohnt die ganze Erfassung noch? Sollten Raucherpausen daher sogar ein Passus im Arbeitsvertrag gewidmet werden?

Ob die gute alte oder die sicher noch bessere neue „Stechuhr“ hilft oder schadet, erfahren Sie in dieser Folge.

Podcast Beratung für Heilberufe

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