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Welche Sicherheiten braucht ein Zahnarzt zur Finanzierung seiner Existenzgründung?

Am Beispiel einer Zahnarztpraxis…

Die Finanzierung einer Niederlassung im Heilberufsbereich ist immer abhängig von den Sicherheiten. Von welchen Sicherheiten genau?

Die größte Sicherheit ist Ihr Praxisgründungs- und Praxisführungskonzept. Es sollte folgenden Elemente mindestens berücksichtigen:

1.    Eine Standortbeurteilung und Standortbeschreibung,
2.    Eine Kurzanalyse der Einwohnerstrukturen und -kaufkraft
3.    Eine Beschreibung, warum dieser Standort zu Ihnen passt
4.    Eine Umsatz- und Liquiditätsbetrachtung für kommenden 3 Jahre

Jetzt werden Sie vielleicht sagen: typisch Banken, die wollen alles ganz genau wissen.

Ich darf aber Ihren Gedanken dahin lenken, dass es um Ihre Existenz geht, die nicht gründlich genug geplant sein kann. Wenn Sie diese – und je nach Standort darüber hinausgehenden – Fragen zu Ihrer Zufriedenheit (und der Ihrer Bank) beantworten können und alle Rechnungen positiv aufgehen, kann Sie nichts mehr aufhalten. Die Finanzierungszusage steht… zunächst aber nur grundsätzlich….

Sie haben sicherlich auch gehört, dass von Banken bei Kreditaufnahmen Sicherheiten gefordert werden. Wir skizzieren kurz, welche Sicherheiten dies bei einem soliden Finanzierungsvorhaben sein werden und erläutern diese am Beispiel einer zahnärztlichen Existenzgründung:

1. Abtretung der Ansprüche gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung

Bei dieser Sicherheit geht es um die Sicherstellung der laufenden Umsätze, um möglichst den sogenannten Kapitaldienst (Zins und Tilgung), sowie laufende Grundkosten der Praxis (Miete, Personal, etc.) zu sichern. Da teilweise Umsätze, die über die KZV getätigt werden, nur noch einen kleinen Teil der Praxisumsätze ausmachen, ist es für Banken häufig interessanter die Privatumsätze zu erhalten.

2. Todesfallschutz des Kreditnehmers (i.d.R. in Höhe des Kreditbetrages)

Eine Sicherheit für die Familie, aber natürlich auch für die Bank. Im Falle des Falles muss sich niemand Sorgen um die Bedienung bestehenden Kredite machen. Vermögenswerte müssen nicht unter Druck verkauft, sondern können mit Augenmaß verwertet werden.

3. Sicherungsübereignung der Einrichtungsgegenstände, der medizinischen Geräte inkl. Abtretung des Verkaufserlöses der Praxis

Die Sicherungsübereignung erscheint logisch, da das was die Bank finanziert ihr auch gehören sollte. Aber wie passt der Verkaufserlös in die Finanzierung einer Existenzgründung? Bis zu einem Verkauf dauert es doch noch 20-30 Jahre …

Für den Fall eines vorzeitigen Scheiterns der Existenzgründung ist es für die finanzierende Bank mit dieser Sicherheit viel einfacher den Wert der Praxis zu realisieren. Da die Anforderungen im Gesundheitsbereich immer komplexer werden, haben sich die grundlegenden Sicherheitsbedürfnisse der Banken in den letzten Jahren ebenfalls erhöht.

4. Abtretung eines Tilgungsersatzinstrumentes

Viele Kreditnehmer haben sich in den letzten Jahren für eine „Umleitung“ ihrer Tilgungsleistungen in einen Investmentfonds oder eine Lebensversicherung entschieden. Also: es findet keine direkte Tilgung statt, sondern es wird separat angespart. Hierbei wird der Kreditbetrag „künstlich“ hochgehalten und die Hoffnung ist groß, dass durch eine höhere Rendite der Geldanlage die Finanzierung für den Zahnarzt zu einem „positiven Zusatzgeschäft“ wird. Auf diese Geldanlagen verlangt die Bank natürlich einen Zugriff.

5. Bürgschaft des Ehepartners

Diese Sicherheit führt immer wieder zu Diskussionen, stellt aber bei soliden Finanzierungskonzepten kein Dogma für eine Kreditvergabe dar.

Frage: Warum soll jemand dafür bestraft werden, dass er einen Zahnarzt geheiratet hat? Nur die Ehe scheint Banken anzuregen, eine Bürgschaft verstärkt anzufordern. Bei einer „wilden Ehe“ kommt das Thema nur sehr selten vor.

Folgende Gründe/Fragen werden von Banken angeführt, um diese Sicherheit zu vereinbaren:

  • Steht der Ehepartner voll hinter der Existenzgründung und Kreditaufnahme des Partners? Hinter dieser Frage steht: ziehen die Partner gemeinsam „an einem Strick? Warum sollte eine Bank das Risiko finanzieren, wenn selbst der Ehepartner nicht an einen Erfolg glaubt?
  • Im Falle einer möglichen Trennung verbessert sich im Zweifelsfall die Verhandlungsposition des selbstständigen Zahnarztes. Durch eine Bürgschaft des Ehepartners können die Schulden eine gewichtige Bedeutung in der finanziellen Vermögensauseinandersetzung erhalten.

Durch eine Bürgschaft soll einer möglichen Vermögensverlagerung (ebenfalls im Falle eines Scheiterns der Existenzgründung) auf den Ehepartner vorgebeugt werden.

Es gibt umfangreiche Rechtsprechungen zu dem Thema „Ehegattenbürgschaft“.

Vor allem, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen erzielt, wenn er sich um die Kinder kümmert und eine Bürgschaftsübernahme zu einer finanziellen Überforderung führen würde, bedarf dieses Rechtsgeschäft – vor Abschluss – einer intensiven Aufklärung.

Eine Bank wird trotzdem nur bei absolut soliden Verhältnissen auf die Ehegattenbürgschaft als Sicherheit verzichten.

Fazit: Auch wenn die Anzahl der Sicherheiten den Anschein erweckt, dass die Banken nun wirklich „alles von Ihnen haben“, gehen Banken gerade in der Gründungsphase deutlich ins Risiko. Denn welche Bedeutung haben all diese Sicherheiten, wenn Sie als Praxisinhaber nicht „ankommen“ sollten oder Ihre Arbeitskraft nicht zielgerichtet zum Wachstum der Zahnarztpraxis einsetzen können oder mögen?

Ohne Sie, Ihr Fachwissen und Ihre Arbeitskraft sind diese Sicherheiten nichts oder nur ganz wenig wert!

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