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Gründercoaching Deutschland – Michael Brüne – Beratung für Heilberufe – akkreditiert!

Sofern Sie noch nicht fünf Jahre in Ihrer Praxis oder Apotheke selbständig sind, unterstützt Sie das Programm „Gründercoaching“ der KfW bei finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Folgende Information ist für junge selbständige Apotheker/innen und Ärzte/innen wichtig: Seit Mitte 2012 ist Michael Brüne – Geschäftsführer der Beratung für Heilberufe – zum Gründercoaching zugelassen. Damit sind seine Beratungen und Begleitungen auch durch dieses öffentliche Programm förderbar.

Berater-Nummer: 34004, Branche: Gesundheits- und Sozialwesen.

Beispiel: Gründung einer Arztpraxis in Hamburg

Eine Ärztin hat sich aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus in Hamburg selbstständig gemacht. 9 Monate nach der Gründung benötigt sie zur Patientenakquise eine betriebswirtschaftliche Beratung.

Hierfür hat sie sich mit einem/r spezialisierten Berater/in aus der KfW-Beraterbörse auf 5 Beratungstage à € 800,00 verständigt.

Den als Nachweis – zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit – notwendigen Bewilligungsbescheid über einen Gründungszuschuss reicht die Ärztin bei der Antragsstellung ein.

Die KfW bezuschusst das anfallende Beraterhonorar (ohne Mehrwertsteuer) zu 90% mit € 3.600,00.

Die anfallende Mehrwertsteuer (€ 760,00) und den Eigenanteil (€ 400,00) muss die Ärztin selbst tragen. Ihre Kosten belaufen sich auf € 1.160,00.

Beispiel: Übernahme einer Apotheke in Brandenburg

Ein Apotheker aus Brandenburg möchte 2,5 Jahre nach Übernahme seiner Apotheke eine Erweiterungsinvestition vornehmen. Außerdem soll das Controlling-System überarbeitet und die Personalführung optimiert werden.
Zur Vorbereitung auf die Finanzierungsgespräche mit den Banken zieht er eine/n Berater/in aus der KfW-Beraterbörse hinzu.

Es wird ein Coaching von 7,5 Tagen vereinbart, für das der/die Berater/in einen Tagessatz von € 800,00 ansetzt. Das Gesamthonorar beläuft sich auf € 6.000,00 (ohne Mehrwertsteuer).

Bei der Nutzung der Variante Gründercoaching in den neuen Bundesländern (und Lüneburg) fördert die KfW 75% des Beraterhonorars. d.h., der Apotheker erhält € 4.500,00 Zuschuss.

Die anfallende Mehrwertsteuer (€ 1.140,00) und den Eigenanteil (€ 1.500,00) trägt der Apotheker selbst. Seine Kosten für die Beratung belaufen sich auf € 2.640,00.

Um öffentliche Mittel zu nutzen, sind spezielle Procedere einzuhalten. Die KfW gibt folgende Vorgehensweise vor:

  1. Nach der Gründung oder Übernahme wählen Sie bitte den persönlichen Berater aus, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Alle für das Gründercoaching Deutschland zugelassenen Berater/innen, wie Michael Brüne, finden Sie über die Beratersuche.
  2. Mit Ihrem Berater stimmen Sie dann die Schwerpunkte der Beratung, den Tagessatz und die voraussichtliche Dauer der Beratung ab.
  3. Für Ihren Zuschuss aus dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie den Namen des Beraters, die voraussichtliche Dauer der Beratung und das voraussichtliche Beratungshonorar in die Antragsplattform (online) ein. Ihre Daten werden dabei automatisch in ein PDF-Formular übertragen, das Sie anschließend ausdrucken können.
  4. Mit Ihrem ausgefüllten und ausgedruckten Antragsformular gehen Sie zu Ihrem Regionalpartner der KfW (häufig ist dies die IHK), der ganz einfach über die Web-Seite der KfW herauszufinden ist.
  5. Dort stellen Sie Ihr Praxis- oder Apothekenprojekt vor und besprechen den Beratungsbedarf. Der Regionalpartner prüft, ob die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und sendet Ihren Antrag – zusammen mit seinem Votum – an die KfW.
  6. Die KfW entscheidet auf Basis der vorliegenden Unterlagen und informiert Sie schriftlich über die Entscheidung. Nach Zusage durch die KfW schließen Sie mit Ihrem Berater einen schriftlichen Vertrag ab, in dem die Inhalte und die Dauer des Coachings (10 Monate) sowie die Höhe des Tageshonorars (á € 800,00 netto pro Tagewerk) geregelt werden. Ein Tagewerk darf aber nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Dann kann Ihr Coaching beginnen.
  7. Nach dem Abschluss des Gründercoachings erhalten Sie von Ihrem Berater einen schriftlichen Abschlussbericht mit den wesentlichen Ergebnissen des Coachings.
  8. Spätestens 12 Monate nach Erteilung der Zusage durch die KfW, reichen Sie folgende Unterlagen zur Abrechnung bei der KfW ein:
  • Gesamtrechnung der Beratung
  • Schlussverwendungsnachweis
  • Kontoauszug als Zahlungsnachweis über Ihren gezahlten Eigenanteil am Beratungshonorar
  • nach Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Zu den finanziellen Eckdaten:

  • Die KfW fördert Ihre professionelle Beratung. Das Nettohonorar Ihres Beraters darf die Summe von € 6.000,00 nicht übersteigen.
  • Die KfW fördert das Beraterhonorar pro Tag von bis zu € 800,00 netto.

Prozentuale Zuschüsse auf das Beratungshonorar:

  • 75% in den neuen Bundesländern sowie Lüneburg
  • 50% in den alten Bundesländern und Berlin (außer Lüneburg).

Prozentual höhere Zuschüsse erhalten Sie für Beratung nach einer

Gründung aus der Arbeitslosigkeit:

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen (bis zu 1 Jahr nach der Gründung gelten folgende Regeln:

  • Die KfW bezuschusst 90% des maximalen Beratungshonorars von € 4.000,00
  • Dies gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Welche Kosten sind grundsätzlich von Ihnen zu tragen?

  • Die Fahrtkosten des Beraters
  • Sonstige Nebenkosten in der Beraterrechnung
  • Die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrags
  • Der Eigenanteil am Beratungshonorar

Auszüge aus dem Internetauftritt der KfW zum Gründercoaching (Stand 3/2013)

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